Erwachsenenschutzrecht

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft.
Es ersetzt das Vormundschaftsrecht und regelt einige Bereiche neu.
Zudem gibt es neue Gesetzesartikel, welche im ZGB und EG ZGB verankert sind.
Hinter dem Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz steht eine neue Philosophie:
Nicht mehr behördliche Massnahmen für Hilfsbedürftige sind zentrale, sondern individuelle Vorkehrungen für den Einzelfall.
 
 KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Solothurn
KESB Thal-Gäu KESB Dorneck-Thierstein
Wengimattstrasse 2 Passwangstrasse 29
4710 Klus-Balsthal 4226 Breitenbach
Tel. 062 311 91 77 Tel. 061 704 71 88
Fax 062 311 91 60 Fax 061 704 77 59

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Präsident Rolf Eggenschwiler
Leitende Vize-Präsidentin Vanessa Moretti

 

KESB Kanton Solothurn

Merkblatt Gefährdungsmeldungen 

Gefährdung des Kindeswohl

Notfälle via Polizeiposten Breitenbach

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